Leitfaden

Leitlinie

Präambel zu den Leitlinien der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz in der Provinz Europa Mitte

Die Barmherzigen Schwester vom heiligen Kreuz (Kreuzschwestern) sind eine internationale franziskanische Ordensgemeinschaft, gegründet 1865 in der Schweiz. Ihr Gründer, P. Theodosius Florentini, war durchdrungen von der Überzeugung, dass sich die Kirche und speziell die Orden den Herausforderungen der Zeit stellen und sich für die Lösung ihrer Probleme einsetzen. Aus dieser Gesinnung hat er das Leitwort geprägt:

„Was Bedürfnis der Zeit, ist Gottes Wille!“

Die Mitbegründerin Sr. Maria Theresia Scherer hat mit der wachsenden Zahl an Schwestern diese Intention umgesetzt in der Förderung des Lebens durch:

  • Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Pflege und Betreuung kranker und alter Menschen
  • Förderung und Unterstützung Benachteiligter
  • Seelsorgliche Begleitung

Kreuzschwestern leben aus der Kraft der Frohen Botschaft Jesu Christi, in dem der Gott der Liebe uns nahegekommen ist. An dessen Leben und Sterben wird sichtbar, was Liebe ermöglicht. Das machte Franz von Assisi und die Gründer betroffen, es drängte sie zu konkretem Handeln. Die Lebensweise der Schwestern ist geprägt vom Geheimnis um Kreuz und Auferstehung, in dem Jesus in seiner Person als Gott und Mensch die Versöhnung gebracht hat. Im Spannungsfeld von Aktion und Kontemplation versuchen sie, diese Liebe erfahrbar zu machen.

Die Einrichtungen der Kreuzschwestern orientieren sich an den Grundwerten des Evangeliums – dem Auftrag der Kirche verpflichtet. Wir alle, Schwestern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die darin tätig sind, tragen mit unseren Möglichkeiten dazu bei, dass diese Intentionen durch unseren Dienst verwirklichkeit werden. Um dies zu erfüllen, gelten uns folgende Sentenzen als Leitlinien:

Leitlinien der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz, Provinz Europa Mitte

Wir orientieren uns an Jesus Christus und seiner Botschaft.
Wir sehen den Menschen in seiner Ganzheit und Einmaligkeit.
Wir verstehen die Bedürfnisse der Menschen in unserer Zeit als Auftrag für unser Handeln.
Wir legen Wert auf unsere persönliche und fachliche Entwicklung.
Wir fördern Begegnung und Beziehung und schaffen Räume menschlicher Gemeinschaft.
Wir sind uns der Verantwortung gegenüber der Schöpfung bewusst.
Wir tragen durch unseren Einsatz zum Bestand der Einrichtungen und Betriebe bei.

Leitbild der Privatklinik der Kreuzschwestern Graz

Unsere geschäftliche Tätigkeit sowie unser Handeln haben wir unter die folgende Maxime gestellt: „Was Bedürfnis der Zeit, ist Gottes Wille.“

Umfeld, Markt
und
Geschäftspartner

Unsere Fähigkeiten,
Kenntnisse
und Infrastruktur

Im Dienste von Patienten, Angehörigen
und Mitarbeitern

Medizinische Versorgung, Diagnostik, Pflege, Therapie, Raumpflege, Verpflegung, Beratung, Verwaltung, Seelsorge

Wir sehen jeden Patienten als einmaligen Menschen an mit seinen eigenen Erwartungen, Hoffnungen, Ängsten, Gebrechen und Fähigkeiten. Wir achten darauf, dass Patienten sich während des Aufenthaltes in einer gesundheitsfördernden Lebenswelt möglichst wohl und sicher, zufrieden und geborgen fühlen können. Wir begegnen einander und den uns anvertrauten Ressourcen im christlichen Sinne mit Wertschätzung und achtsam. In der Zusammenarbeit verbindet uns das Ziel, unsere Patienten und Kunden bestmöglich und gemäß ihren Bedürfnissen zu betreuen.

Leitsätze

  • Wir sind bereit, durch ein hohes Maß an Engagement die Bedürfnisse anderer aktiv wahrzunehmen und engagieren uns mit Freude für andere.
  • Wir werden den individuellen Bedürfnissen unserer Patienten und Kunden stets gerecht.
  • Wir sind aufgeschlossen gegenüber notwendigen Veränderungen, auch wenn sie uns persönlich betreffen.
  • Wir sind uns bewusst, dass wir selbst für unser Handeln und für unsere Qualifikation verantwortlich zeichnen.
  • Wir kommunizieren miteinander respektvoll, in Wertschätzung und aufgeschlossen.
  • Wir setzen unsere persönlichen Ressourcen sowie die Ressourcen der Privatklinik sinnvoll und achtsam ein.
  • All unser Handeln gründet auf dem christlichen Glauben und dessen Wertvorstellungen.

Patientenrechte

In den Patientenrechten wird Ihnen als Patientin oder als Patienten eine Vielzahl an Rechten zugesichert:

  • Recht auf Information über die zustehenden Patientenrechte
  • Recht auf rücksichtsvolle Behandlung
  • Recht auf Verschwiegenheit (§ 12)
  • Recht auf Aufklärung und Information über Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken
  • Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung (§ 11 Abs. 3)
  • Recht auf Einsichtnahme in die Krankengeschichte bzw. Ausfertigung einer Kopie gegen Ersatz der Kosten unter Berücksichtigung therapeutischer Vorbehalte (§ 13 a Abs. 3)
  • Recht auf ausreichende Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten durch Angehörige und Vertrauenspersonen
  • Recht auf seelsorgliche Betreuung auf Wunsch des Patienten
  • Recht auf vorzeitige Entlassung nach Maßgabe des § 31 Abs. 4 bis 6
  • Recht auf Ausstellung eines Arztbriefes (§ 31 Abs. 2)
  • Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden
  • Recht auf ausreichende Wahrung der Intimsphäre auch in Mehrbetträumen
  • Recht auf psychologische Unterstützung auf Wunsch des Patienten
  • Recht auf möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume bei stationärer Versorgung von Kindern
  • Recht auf medizinische Information, die auf Wunsch des Patienten diesem selbst oder einer Vertrauensperson durch einen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben wird
  • Die Organisations- und Behandlungsabläufe in der Krankenanstalt sind nach den Bedürfnissen der Patienten so auszurichten, als dadurch ein ungestörter und effizienter betrieblicher Ablauf nicht beeinträchtigt wird; dabei ist auf die Erfordernisse des Trägers der Anstalt und die kostengünstige Erbringung von Anstaltsleistungen Bedacht zu nehmen
  • Der Träger der Krankenanstalt hat dafür zu sorgen, dass die Patienten bzw. deren Angehörige auf Verlangen über ihre Rechte in der Krankenanstalt informiert werden.
  • In jeder Krankenanstalt ist den Patienten eine Person oder Stelle bekannt zu geben, die ihnen für Informationen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht.

Der Träger der Krankenanstalt hat die Patienten über die Steiermärkische Patientenvertretung (Patientenombudsmann/-frau) zu informieren. (Auszug aus dem Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz § 6a – Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/lr-steiermark/)

Patientenpflichten

Um einen optimalen Genesungsprozess zu gewährleisten sind auch Sie angehalten, einige Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Einhalten von medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Richtlinien und Vorgaben
  • Die Kooperation mit den Ärzten und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses
  • Die grundsätzliche Nikotin-, Alkohol- und Drogenabstinenz
  • Die Anpassung an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Betrieb des Krankenhauses ergeben
  • Die Pflicht, sich gegenüber Mitpatienten und den Mitarbeitern des Krankenhauses angemessen und wertschätzend zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen
  • Ebenso gelten die Bestimmungen der Hausordnung, die gut sichtbar auf allen Stationen aushängt

Bitte beherzigen Sie diese Pflichten, damit Ihre Genesung und die Ihres Mitpatienten noch schneller vor sich geht.